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   SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16   

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https://dejure.org/2016,78379
SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16 (https://dejure.org/2016,78379)
SG Gotha, Entscheidung vom 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16 (https://dejure.org/2016,78379)
SG Gotha, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - S 26 SF 2769/16 (https://dejure.org/2016,78379)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    In der Folge verwies der Prozessbevollmächtigte auf ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13.

    Dies folge aus dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13.

    Aus dem von der Beklagten zitierten Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2015 - L 6 AS 288/13 ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    Der Senat konnte dies mit heilender Wirkung im Berufungsverfahren nachholen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 5/05 R).
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    Ungeachtet dessen, das grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Geltendmachung der Aufrechnung durch Verwaltungsakt oder durch Willenserklärung besteht (vgl. BSG, Beschluss des Großen Senats vom 31. August 2011 - GS 2/10 ), dürfte eine Verwaltungsaktbefugnis vorliegend nicht bestehen, weil die Aufrechnung nicht auf die §§ 51 ff. SGB I gestützt wird und es im Rahmen der Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss an einem Subordinationsverhältnis mangelt.
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 548/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    Sofern der BGH es aus verfahrensökonomischen Gründen ausnahmsweise für angezeigt hält, den Vollstreckungsschuldner nicht auf die Vollstreckungsabwehrklage zu verweisen, wenn es um materiellrechtliche Einwendungen geht, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit dem im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weiteres klären lassen (vgl. den Beschluss vom 14. Mai 2014 - XII ZB 548/11), ist diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    Das Verfahren ist dem Rechtspfleger bzw. dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle anvertraut und dieser ist nicht befugt, über materiell-rechtliche Einwendungen zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1995 - IX ZR 241/93).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 318/06

    Kostenfestsetzung; Antrag des Bevollmächtigten auf Vollstreckung

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    Höchstrichterlich ist weiter geklärt, dass eine Aufrechnung gegen prozessuale Kostenerstattungsansprüche grundsätzlich möglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 19. Januar 2007 - VII B 318/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - L 18 AS 767/18

    Aufrechnung der Behörde gegen einen Kostenerstattungsanspruch aus einem

    Auszug aus SG Gotha, 28.10.2016 - S 26 SF 2769/16
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass im sozialrechtlichen Verfahren die §§ 387 ff. BGB analog anwendbar sind, soweit sich aus den §§ 51 ff. SGB I - die vorliegend nicht einschlägig sind - nichts anderes ergibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2018 - L 18 AS 767/18).
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